
Ab dem 1. Juni 1997 erhöhen die Standesämter in Deutschland ihre Gebühren. Die Gebühr für die Bestellung eines Aufgebots steigt von bisher 50 DM auf 60 DM. Dieser vom Innenministerium bekanntgegebene neue Gebührensatz gilt, wenn ausschließlich deutsches Recht berührt ist. Etwas teurer wird es, sobald bei einer Heirat ausländisches Recht mit zu beachten ist.
Das sollte jedoch kein Hindernis für den großen Schritt ins Eheglück sein, zumal sehr viele Standesämter ein immer attraktiveres Angebot bereithalten.
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